Hier haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf
- Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB),
- Zuerkennung von Merkzeichen und
- Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises
zu stellen. Dazu müssen Sie die folgenden Fragen beantworten.
Die Fragen beziehen sich grundsätzlich auf den behinderten Menschen, für den der Antrag gelten soll, also sind
z. B.
bei einem behinderten Kind die persönlichen Daten des Kindes und nicht der Eltern anzugeben, sofern sich die Frage nicht ausdrücklich auf die Eltern bezieht.
Die erbetenen Angaben sind zur korrekten Bearbeitung Ihres Antrages erforderlich. Sie sind freiwillig. Wenn Sie unvollständige Angaben machen, kann jedoch unter Umständen der Gesundheitszustand nicht ordnungsgemäß beurteilt werden und es können entsprechende Feststellungen nicht oder nur teilweise getroffen werden. Gegebenenfalls verzögert sich dadurch auch das Verfahren.
Alle unsere Mitarbeiter sind zur Wahrung des Sozialgeheimnisses verpflichtet.
Um Ihre Daten auf unseren Systemen korrekt verwalten zu können, möchten wir Sie bitten, nicht die "Vor"- und "Zurück"-Taste Ihres Browsers zu benutzen, sondern die am unteren Ende der einzelnen Seiten angebrachten Schaltflächen
z. B.
"Übernehmen" und "Zurück". Ihre Sitzung wird aus Sicherheitsgründen automatisch beendet, wenn Sie 20 Minuten lang keine Eingabe vornehmen.
Die Daten werden verschlüsselt an uns übermittelt. Die Verschlüsselung sichert Ihre Angaben bei der Übertragung vor einem unbefugten Zugriff Dritter.
Der Antrag ist auch ohne Unterschrift rechtswirksam gestellt. Nach der Übertragung der Daten erhalten sie Einwilligungserklärungen zur Anforderung medizinischer Unterlagen, die Sie ausdrucken, unterschreiben und gesondert an uns senden müssen. Dies kann entfallen, wenn Sie einen elektronischen Identitätsnachweis verwenden oder die unterschriebenen Einwilligungserklärungen im Onlineverfahren hochladen.
Für die Nutzung unserer Onlinedienste empfehlen wir eine Registrierung
bei unserer Behörde, dem Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS).
Eine weitere Möglichkeit für die Anmeldung ist eine Registrierung beim
Bayernportal.
Wenn Sie dort registriert sind, können Sie die Vorteile des neuen Personalausweises (Ersatz für die Unterschrift) nutzen.
Lesen Sie hierzu auch die weiteren Erläuterungen zu den Zugangswegen zum Onlineverfahren.
Sind Sie während des Ausfüllens angemeldet, können Sie Ihre Antragsdaten zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt fortfahren.
Bitte beachten Sie, dass die Daten aus unserem „Zwischenspeicher“ gelöscht werden, wenn von Ihnen 8 Wochen lang keine Änderungen gemacht werden
(z. B.
Eintrag weiterer Daten oder Korrekturen).
Wenn Sie diese Möglichkeiten nicht nutzen wollen, können Sie den Antrag auch ohne Anmeldung stellen: